Dirk Walter
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63500 Seligenstadt
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TÜV überwacht nach §19 L WHG         
 
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Sanierung von Aufzugsschächten nach Vorschrift

Die Antriebsmodule hydraulischer Aufzugsanlagen sind vom Gesetzgeber eindeutig als der VawS zuzuordnende HBV-Anlagen eingestuft. Diese sind im Einzelnen die baulichen Einrichtungen, das Hydraulikaggregat mit den zugehörigen Druckleitungen und der Hubzylinder. Somit sind hierzu auch die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes sicher und nachweisbar einzuhalten.

Darüber hinaus unterliegen hydraulische Aufzugsanlagen als „Kraftbetriebene Arbeitsmittel“ zum Heben von Lasten ganz besonderen Sicherheitsvorschriften, speziell wenn diese der Personenbeförderung dienen.

Wir helfen Ihnen dabei, den gesetzlich von Ihnen geforderten Betreiberpflichten nachzukommen.

Wir arbeiten mit zwei Verfahren: Die Schächte werden mit einem speziellen 3-fach Schutzanstrich versehen oder mit GFK ausgekleidet. Beide Varianten sind TÜV – geprüft !

 
 
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