Dirk Walter
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TÜV überwacht nach §19 L WHG         
 
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Verfugungen und Abdichtungen

Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen) müssen Anlagen, die zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen Wassergefährdender Stoffe dienen oder mit dem Herstellen, Behandeln und Verwenden dieser Stoffe befasst sind , hohen Anforderungen der Anlagen gerecht werden. Diese gelten auch für technische Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Dichtflächen.

Die Oberflächen und damit auch Ihre Fugen müssen gegenüber den Wassergefährdenden Stoffen neben  der Beständigkeit gegenüber Wassergefährdender Medien zugleich den hohen äußeren Belastungen wie Schwerlastverkehr oder Sonneneinstrahlung zuverlässig beständig und dauerhaft elastisch bleiben.

Beispiele für HBV-Anlagen sind:

Eine Tankfläche, einen Umschlagplatz oder auch eine Abfüllanlage für Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssigdünger oder andere chemische Stoffe.

Um jedem Kunden eine individuelle Lösung anzubieten, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, arbeiten wir mit unserer Partnerfirma SABA zusammen.
In speziellen Fällen, ist es erforderlich, die Fugen besonders gegen mechanische Beschädigung (z.B. durch Späne oder Steine) zu schützen. Um auch hier eine Fuge nach WHG zu erstellen, hat der Hersteller eine spezielle Schutzfuge entwickelt.
 
 
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